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Besucherordnung

Für mehr Sauberkeit.Für mehr Sicherheit.

Die Kyffhäuser-Stiftung bewirtschaftet das Kaiser-Wilhelm-Denkmal am Kyffhäuser sowie die Ruinenanlage der Reichsburg Kyffhausen.

Im Interesse der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit bitten wir alle Besucher, nachfolgende Besucherordnung zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten:

  1. Zugang zur Denkmalsanlage haben nur Besucher mit einer gültigen Eintrittskarte. Der Erwerb einer Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch am Lösungstag. Die Eintrittskarte ist bis zum Verlassen des Geländes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
  1. Angetrunkenen Personen kann der Zutritt bzw. der weitere Aufenthalt verweigert werden.
  1. Hunde sind an der Leine zu führen. Die für Hunde gesperrten Gebäude und Gebäudeteile sind durch Piktogramme gekennzeichnet.
  1. Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass Sicherheit, Ruhe, Ordnung und Sauberkeit nicht beeinträchtigt und andere Besucher weder gefährdet noch belästigt werden. Ein Übersteigen von Mauern, Brüstungen, Geländern und Absperrungen ist untersagt.
  1. Die Mitarbeiter der Kyffhäuser-Stiftung sind angehalten, die Bestimmungen dieser Besucherordnung durchsetzen. Sie sind berechtigt, diesbezügliche Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
  1. Bei Unwetter sind die entsprechenden Hinweistafeln zu beachten bzw. den Weisungen der Mitarbeiter zu folgen.
  1. Fundgegenstände sind an der Kasse oder in der Denkmalverwaltung abzugeben.
  1. Politische Versammlungen und Willensbekundungen sind untersagt. Sonstige organisierte Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung des Landratsamtes Kyffhäuserkreis.
  1. Für Sach- und Personenschäden, die durch Verstöße gegen diese Besucherordnung verursacht werden, kann die Kur & Tourismus GmbH Bad Frankenhausen keine Haftung übernehmen.
  1. Fotos und Videoaufnahmen sind nur für den ausschließlich privaten Gebrauch gestattet. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien bedarf der Einwilligung des Eigentümers und des Betreibers der Denkmalanlage. 
  1. Die Nutzung von Drohnen ist im und über dem gesamten Denkmalareal sowie dem Gelände der Mittel – und Unterburg nicht gestattet.